DIE ROLLE DES UNABHÄNGIGEN

BERATERS + PLANERS FÜR

FASSADENTECHNIK

Wie wir uns sehen

Wie wir uns einbringen

Was man von uns erwarten kann

Die Fassade ist ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes mit höchster Wichtigkeit bezüglich Architektur, Funktion, Wirtschaftlichkeit und Wertbeständigkeit des Gebäudes.

Die komplexen Anforderungen an moderne Außenwandkonstruktionen durch die aktuelle Architektur, die ganzheitliche Funktion mit Integration von unterschiedlichsten Komponenten, das große Spektrum von Lösungswegen mit verwendbaren Konstruktionen und Materialien erfordern auch in diesem Bereich den Fachingenieur, wie er in anderen Technikbereichen längst etabliert ist.

1.

Die Funktion des unabhängigen Beraters/Planers für Fassadentechnik in der Projektabwicklung

Der unabhängige Berater/Planer für Fassadentechnik wird in der Regel parallel zu den Leistungsphasen des Architekten tätig. Die frühzeitige Einschaltung ist sehr wichtig. Bereits in der Wettbewerbsphase berät er bei der Entwicklung neuer Konzepte, entwickelt mit, bzw. sichert vorliegende Konzepte fachtechnisch ab.
Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Kosten können von ihm auch in dieser frühen Phase kompetent erfolgen.

In den weiteren Phasen des Planungsablaufes bringt er seine Leistung in Anlehnung an die Leistungsphasen des Architekten ein, bewährtes Leistungsbild ist hierzu das Leistungsbild des UBF. Link zu UBF-Leistungsbild.

Projektentwicklung - Bauteil Fassade

2.

Erwartung/Vorteile

Was muss der Auftraggeber und der Architekt vom unabhängigen Berater/Planer für Fassadentechnik aus dessen Tätigkeit erwarten können?

2.1

Unabhängigkeit

Ein wichtiges Attribut ist der Zusatz „unabhängig“. Der unabhängige Berater/Planer vertritt die Interessen des Auftraggebers, Bauherrn, bzw. Architekt. Er erzielt sein Einkommen ausschließlich über Honorare dieser Auftraggeber und hat keinerlei finanzielle oder sonstige Abhängigkeiten zu ausführenden Firmen. Er macht also keine Werkstattplanung für ausführende Unternehmer.
Diese Unabhängigkeit ist unverzichtbar in Beratung und Planung, zur Festlegung der geeignetsten Materialien und Konstruktionssysteme, in der Bewertung von Unternehmer-angeboten im Wettbewerb und der Überwachung der Bauausführung.

2.2

Fachtechnische Kompetenz

Ein hohes fachtechnisches Wissen auf der Basis einer soliden ingenieurmäßigen Ausbildung und umfassender Erfahrung aus allen Bereichen der Fassadentechnik ist unabdingbar. Hierzu gehören insbesondere:

- Umfassende Kenntnis des neuesten Standes der Wissenschaft und Technik und der einsetzbaren und in Entwicklung befindlichen Produkte. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes von modernen Fassadenkonstruktionen ist gewerkübergreifendes Wissen erforderlich. Hierzu gehören auch die Bereiche der Bauphysik inklusiv numerischer Simulationen, des Maschinenbaus, der Statik – hauptsächlich der leichten Tragwerke, der Haustechnik und der Technologien von Fertigung und Montage.
-

Kreative konstruktive Fähigkeit zur Lösungsfindung in formaler funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht unter Berücksichtigung aller verfügbaren Technologien und Materialien.
Der Architekt hat vom unabhängigen Berater/Planer für Fassadentechnik zu erwarten, dass er ihm seine gestalterischen Ideen qualitativ hochwertig und wirtschaftlich vertretbar umsetzt, bzw. zusammen mit ihm derartige Lösungen entwickelt.

Es genügt nicht, aus dem Profilkatalog eines Systemhauses Konstruktionen zusammenzeichnen zu können.

2.3

Kostensicherheit

Die frühzeitige Kostensicherheit hat im heutigen Bauablauf besondere Wichtigkeit erreicht.
Durch seine ausschließlich auf dem Gebiet der Fassadentechnik liegende Tätigkeit hat der unabhängige Berater/Planer hohe Information über am Markt befindliche Konstruktionen und marktgängige Kosten. Nur er ist in der Lage, kostenrelevante konstruktive Eigenheiten zu erkennen und zu bewerten. Er verlässt sich nicht auf Kostenangaben von ausführenden Firmen, er besitzt die eigene Fähigkeit, Kosten zu schätzen, bzw. zu berechnen. Niederschlag findet diese Qualität in sicheren Kostenschätzungen, bzw. -berechnungen.

2.4

Frühzeitige Planung – Einfluss auf Wettbewerb und Kosten

Die immer kürzeren werdenden Bauzeiten erfordern eine frühzeitige Planung – auch Detailplanung, ggf. inklusive 3-D-Simulationen. Die frühzeitige Gesamtplanung sichert eine zweifelsfreie, umfängliche Leistungsbeschreibung zu Angebotseinholung sowie rechtzeitiges Erkennen von Zusammenhängen mit anderen Gewerken und der damit erforderlichen Schnittstellendefinitionen.
Die gründliche und detaillierte Planung eröffnet einem breiten Bieterspektrum die Teilnahme am Wettbewerb. Die Bieter können von gesicherten Grundlagen ausgehen. Den entwicklungstechnisch hochstehenden Firmen steht trotzdem die Möglichkeit offen, ggf. durch firmenspezifische Alternativlösungen ihre innovative Fähigkeit zum Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Eine sichere Bewertung von Alternativen ist durch den Wissensstand über die gründliche Planung gegeben.
Die gründliche detaillierte Planung erweitert deshalb den Wettbewerb. Nachtragsforderungen aufgrund nicht erfasster Zusammenhänge werden dadurch ausgeschlossen.

2.5

Qualitätssicherung durch Begleitung während der Bauausführung

Der harte Wettbewerb unter den ausführenden Unternehmen führt zu Sparmaßnahmen in der Ausführung. Fremdfirmen mit mangelnder Qualifikation werden ohne Koordination und Überwachung eingesetzt. In diesem schwierig gewordenen Umfeld kommt dem unabhängigen Berater besondere Bedeutung zu. Er ist in der Lage, kritische Konstruktionen in der Werkstattplanung und der Bauausführung rechtzeitig zu erkennen und somit später vielleicht nicht reparable Schäden abzuwenden. Die Überwachung der Bauausführung sichert die qualitativ hochwertige mängelfreie Montage und verhindert somit spätere Schäden. In Streitfällen kann er durch seine Unabhängigkeit und der fachlichen Integrität vermittelnd wirken und unnötige rechtliche, bzw. gerichtliche Aktionen verhindern.

3.

Leistungsprogramm

Unser Leistungsprogramm erstreckt sich von der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfplanung bis hin zur Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung.
Somit ein rundum sorglos Paket für die Objektplaner. Eine genaue Auflistung finden sie in der Honorarordnung für Fassadentechnik unter www.ubfassade.de.

Im wesentlichen sind folgende Phasen für die Projektbearbeitung vorgesehen:
- Grundlagenermittlung, klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet der Fassadentechnik im Benehmen mit dem Objektplaner.
- Vorplanung, Beratung im Hinblick auf die technische und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit der Fassade.
- Entwurfsplanung, Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge durch Skizzen einschließlich Vordimensionierung und Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen.
- Ausführungsplanung, erarbeiten und zeichnerische Darstellung der Leitdetails.
- Vorbereitung der Vergabe, fachliche Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen.
- Mitwirken bei der Vergabe, fachliche Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
- Objektüberwachung, prüfen der Ausführungspläne des Unternehmers und Teilnahme bei der Abnahme.

4.

Honorierung - Leistung hat seinen Preis

Wie allgemein in wirtschaftlichen Leben ist hochwertige Leistung teurer als minderwertige.
In der Honorarordnung des UBF ( Pdf-Datei, Größe: 2 MB) sind die Honorare geregelt, die eine auskömmliche Vergütung entsprechend den zuvor beschriebenen hochwertigen Anforderungen ermöglichen.
Leistungsbild und Honorartabelle lassen den erforderlichen Spielraum der Anpassung an die projektspezifischen Eigenheiten.

In der Honorarbewertung ist zu beachten, dass Leistungen aus anderen Fachbereichen durch die Fassadentechnik erbracht werden und somit honorarentlastend wirken.
So z.B.

- die statischen Berechnungen der Fassade,
- die Planungsintegration der bauphysikalischen Anforderungen an die Fassade, bzw. die Angabe von bauphysikalischen Kennwerten aus der Fassade.
- Aus der Architektenleistung (nach HOAI) übernommenen Leistungen sind nach dem festzulegenden Leistungsbild der Fassadentechnik zu bewerten.
5.

Die Alternative zum unabhängigen Berater/Planer für Fassadentechnik

Aus vordergründigen Erwägungen zur Honorareinsparung können sich Bauherr und Architekt die erforderliche Fachkompetenz über kostenlose Beratung von ausführenden Firmen, bzw. Systemhäusern zulegen. Es muss jedoch bewusst sein, dass ein Hersteller oder ein Systemhaus nur existieren kann, wenn es über die Lieferung des eigenen Produktes Gewinne erzielt. Das daraus entstehende legale Interesse an Marktvorteilen muss eine unabhängige Beratung erschweren – ja ausschließen. Die Beratung ist nicht umfassend, von eigenen wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt und kann somit nicht optimal sein. Der Wettbewerb wird verzerrt, die Kosten trägt der Bauherr.
Eine ganzheitliche umfassende Planung ist aus Kostengründen von ausführenden Firmen, bzw. Systemhäusern nicht machbar. Das geben die heutigen Gewinne nicht mehr her.
Eine Verantwortung, auch mit rechtlicher Haftung, wird nicht übernommen.
Kostenangaben sind oft aus taktischen Erwägungen bestimmt und nicht marktgängig.
Bei späteren Problemen stehen Bauherr und Architekt im „Regen“.